Nachstehend Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Jan Bonitz | Training & Coaching (Seminaranbieter) und Unternehmen (folgend Auftraggeber benannt) oder Seminarteilnehmern (folgend Teilnehmer benannt) gelten für alle geschlossenen Verträge und bestehenden Geschäftsbeziehungen als vereinbart.
1. Allgemeines - Geltungsbereich der AGB
Jan Bonitz | Training & Coaching (im folgenden Seminaranbieter benannt) erbringt alle Leistungen gegenüber einem Vertragspartner ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragspartner sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmen.
Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmen im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird.
2. Offene Seminare
Für offene Seminare biete ich unterschiedliche Möglichkeiten zur Anmeldung. Gerne freue ich mich auf Ihre geschätzte Anmeldung auf einem der auf folgenden Wege:
- Springest
- Telefon: 08191 428 0 873 oder 01575 613 57 98
- E-Mail: jb@jan-bonitz.de
- Postweg: Jan Bonitz, Unteranger 23a, 86940 Schwifting
Nach Anmeldung erhalten Sie zeitnah eine verbindliche Seminar-Bestätigung zusammen mit der Rechnung. Rechtzeitig vor dem Seminar erhalten Sie zusätzliche Informationen per E-Mail mit Angaben zu Seminarort und Ablauf.
2.1. Leistungsinhalte / Preise
Teilnahmegebühren sind Inklusivpreise, beinhalten bei offenen Seminaren Tagungspauschale, Tagungsgetränke, Verpflegung und bei Schulungen am Firmensitz des Seminaranbieters Getränke und Snacks.
Der Seminaranbieter stellt die Durchführung gemäß Inhaltsbeschreibung sicher.
Preise sind auf Springest veröffentlicht bzw. werden in individuellen Angeboten genannt.
2.2. Durchführungsgarantie / Absage
Kann ein Seminar aufgrund Krankheit des Seminaranbieters, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden, wird sich der Seminaranbieter bemühen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden (bspw. durch Umbuchung auf einen anderen Ort bzw. Termin). Für Teilnehmer besteht jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf Durchführung eines Seminars. Der Seminaranbieter ist in diesem Fall zur vollständigen und sofortigen Rückerstattung des Seminarpreises verpflichtet. Er kann jedoch nicht zum Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Ausfallkosten herangezogen oder für mittelbare Schäden, Gewinnentgang oder Ansprüche Dritter haftbar gemacht werden.
Liegen bei Seminaren ohne Durchführungsgarantie bis 15 Tage vor Seminarbeginn nicht genügend Anmeldungen vor (Mindestteilnehmerzahl 3), kann das Seminar für einen in der Seminar-Beschreibung angegeben Ort abgesagt werden bzw. wird den Teilnehmern einer Region (Umkreis 150km) angeboten, einen Alternativtermin wahrzunehmen. Sollte ein Fahraufwand für Teilnehmer zu groß sein, können diese kostenfrei stornieren oder einen Ausweichtermin wählen. Es besteht zudem immer eine Möglichkeit von Schulungen (bis zu 2 Teilnehmer) am Firmensitz des Seminaranbieters. Ist die Mindest-Teilnehmerzahl (3) bereits erreicht, erhalten Sie sofort eine verbindliche Seminar-Bestätigung, anderenfalls eine Seminar-Reservierung und bei Erreichen der Mindest-Teilnehmeranzahl (3) automatisch unsere Seminar-Bestätigung.
Eine Absage durch Seminarteilnehmer ist bis 31 Tage vor Seminartermin kostenfrei möglich. Bei Absage innerhalb von 30 bis 15 Tagen vor dem Seminartermin werden 30%, bei Absage innerhalb von 14 bis 2 Tagen vor dem Seminartermin werden 50% als Stornierungskosten berechnet. Bei Absage 1 Tag vor Seminartermin, Nichterscheinen oder Absage am Seminartag werden 100% der Seminargebühr berechnet. Dem Teilnehmer steht es frei, nach zu weisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, alternativ kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Absagen haben schriftlich zu erfolgen (Brief, Mail), ein Nachweis des Zugangs einer Absage beim Seminaranbieter obliegt dem Teilnehmer.
2.3. Widerrufsrecht für Verbraucher (im Sinne § 13 BGB) nach § 355 BGB ff. - bitte folgen Sie diesem
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3. Firmeninterne Seminare
Bei firmeninterne Seminaren wird ein individueller Tagessatz in Abhängigkeit von Teilnehmerzahl, Seminarthema und Vorbereitungszeit vereinbart.
Es gilt das jeweilige Angebot, welches Basis für eine Beauftragung ist bzw. ein individuell geschlossener Vertrag. Anfallende Tagungskosten, Raummieten, Reiseaufwendungen werden vom Auftraggeber (direkt) übernommen.
3.1. Nennung als Referenz
: Der Seminaranbieter ist berechtigt, seinen Namen in Verbindung mit der enthaltenen Dienstleistung und dem Unternehmen des Auftraggebers zu nennen. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist dies dem Seminaranbieter bitte schriftlich (Mail, Brief) mit zu teilen.
4. Zahlungsbedingungen
Für Teilnahme an offenen Seminaren werden Rechnungen mit Reservierungs- bzw. Anmeldebestätigung versandt und sind sofort ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Für firmeninterne Seminare werden Rechnungen nach Durchführung erstellt und sind innerhalb 7 Tage nach Durchführungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
5. Qualitätskontrolle / Haftung
Direkt im Anschluss an ein Seminar erhalten Seminarteilnehmer einen Beurteilungsbogen, mit dem aus einer sechsstufigen Skala Seminarinhalte, -methodik und -ablauf eingeschätzt werden können. Es besteht kein Ausfüllzwang! Im Nachgang zum Seminar wird dem Auftraggeber auf Wunsch eine Zusammenfassung der ausgewerteten Einschätzungen zur Verfügung gestellt. Sechs bis Acht Wochen nach dem Seminar kann eine Befragung des Auftraggebers sowie stichprobenartig eine Einschätzung der Seminarteilnehmer erfolgen.
Der Seminaranbieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden einmalig bis zur Höhe des bei Eingehung des Vertrags mit seiner Erfüllung verbundenen, typischen Schadenrisiko. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgeschlossen sind alle Schäden an Leib, Leben und/oder Gesundheit und/oder Verletzungen von Garantiezusagen sowie Schäden, die vorsätzlich oder arglistig verursacht wurden.
6. Praxistransfer
Jan Bonitz Training & Coaching ist erfolgreiche Umsetzung in die Praxis und Nutzen wichtig. Aus diesem Grund passe ich Seminarinhalte individuell auf Branchen meiner Teilnehmer an. Für den erfolgreichen Praxistransfer können nach einem Seminar speziell angepasste Erfolgsbegleitungen (Coaching) gebucht werden. Hierfür gelten die jeweiligen Angebote, welche Basis für eine Beauftragung sind oder ein individuell geschlossene Vertrag. Anfallende Coaching-Kosten, Raummieten, Reiseaufwendungen werden vom Auftraggeber (direkt) übernommen.
7. Unterlagen / Urheberrechte
Jeder Seminarteilnehmer erhält Seminarunterlagen, welche Inhalte eines Seminars dokumentieren und zur ergänzenden Vertiefung dienen. Seminarunterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung oder von Teilen daraus behält sich der Seminaranbieter vor, sofern diese vom Urheberrecht geschützt sind. Kein Teil der Seminarunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung des Seminaranbieters für gewerbliche Zwecke verwendet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet, über öffentliche Netze dritten zur Verfügung gestellt werden.
8. Datenschutz
Bei der Anmeldung übermittelte Daten werden für betriebliche Abläufe und zur Seminarorganisation in EDV-Systemen gespeichert. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter
Datenschutz.
9. Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten/Unternehmen ist ausschließlicher Gerichtsstand Landsberg am Lech. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt vielmehr diejenige Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt und dem aus diesen Bedingungen ergebenden vermuteten Vertragswillen der Parteien entspricht.
Stand 27. Februar 2024